Neue Firmenwagenregelung:
0,25% bis 100.000 € Bruttolistenpreis

Innovationsbooster für E-Mobilität:
Jetzt steuerlich profitieren

Die Bundesregierung setzt ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität – und als Geschäftskunde können Sie direkt davon profitieren. Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, attraktive steuerliche Vorteile für die Anschaffung rein elektrischer Fahrzeuge. Nutzen Sie diese Gelegenheit, zukunftsorientiert zu investieren und gleichzeitig massiv zu sparen.

Ihre Vorteile im Überblick:

75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr:
Beim Erwerb eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 % des Nettokaufpreises sofort im ersten Jahr abgeschrieben werden. Diese Regelung stärkt Ihre Liquidität und senkt die Steuerlast spürbar. Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich beim Fahrzeugkauf – nicht bei Leasing- oder Mietmodellen.

0,25 % Dienstwagenversteuerung – jetzt bis 100.000 €:
Für rein elektrische Firmenfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € gilt weiterhin die attraktive 0,25 %-Regelung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung. Ein klarer Vorteil für Unternehmen und Mitarbeitende.

Jetzt investieren, langfristig profitieren

Ob Fuhrparkerweiterung oder Umstieg auf E-Mobilität – das neue steuerliche Sofortprogramm schafft ideale Bedingungen für nachhaltige Mobilität in Ihrem Unternehmen. Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile und machen Sie den nächsten Schritt in eine zukunftsorientierte Mobilität.

Für nachhaltige Mobilität:
Ein echter Innovationsbooster

Ob Fuhrparkerweiterung oder Umstieg auf E-Mobilität – das neue steuerliche Sofortprogramm schafft ideale Bedingungen für nachhaltige Mobilität in Ihrem Unternehmen. Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile und machen Sie den nächsten Schritt in eine zukunftsorientierte Mobilität.


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