Dein Einstieg in die Elektromobilität
heute umsteigen, morgen profitieren

Bis zu 6.000 €¹ E-Auto-Förderung für Privatpersonen.
Klar, fair und nachhaltig

Mehr Förderung. Weniger Kosten. Zukunft, die sich rechnet. Der Staat unterstützt auch 2026 den Umstieg auf Elektromobilität. Privatpersonen profitieren dabei von attraktiven Förderungen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen.

Wer jetzt umsteigt, senkt nicht nur laufende Kosten, sondern investiert in eine nachhaltige und zukunftssichere Form der Mobilität – klar geregelt, fair gefördert und ohne komplizierte Voraussetzungen.

Jetzt beraten lassen, Elektroauto kaufen oder leasen
und bis zu 6.000,- €¹ Förderung sichern.

Vorteile der E-Auto-Förderung

Allgemeine Informationen

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines bundesweiten Programms des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Ziel ist es, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität attraktiver und wirtschaftlicher zu gestalten.

Zum E-Auto-Förderprogramm
Unsere förderfähigen E-Autos

Entdecken Sie unsere sofort verfügbaren sowie förderfähigen Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge.

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FAQ

Sie haben Fragen? In unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammengefasst.

FDie Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und ausgewählten Plug-in-Hybriden unterstützt. Privatpersonen können je nach Einkommen und Familienstand staatliche Zuschüsse zwischen etwa 1.500 € und bis zu 6.000 € erhalten. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmalig in Deutschland zugelassen werden.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und dieses erstmals in Deutschland zulassen. Die Obergrenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei ungefähr 80.000 €, kann sich aber bei mehreren Personen im Haushalt erhöhen.

Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Kinder werden bei der Förderhöhe berücksichtigt und können zu zusätzlichen Zuschlägen führen. Die genaue Berechnungsgrundlage wird in der Förderrichtlinie festgelegt. Ein Nachteil entsteht nicht, da die Förderung bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden kann.

Wenn kein aktueller Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann dieser nachgereicht werden. Alternativ können Rentner:innen eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung über zusätzliche Einkünfte vorlegen. Die detaillierten Vorgaben stehen in der Förderrichtlinie.

Die staatliche Förderung richtet sich nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder. Es gibt eine Basisprämie für reine Elektroautos und zusätzliche Zuschläge für niedrigere Einkommen und Familien. So sind Zuschüsse von bis zu 6.000 € möglich.

Gefördert werden neue Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, darunter vollelektrische PKW sowie bestimmte Plug-in-Hybride oder Autos mit Range-Extender – jeweils unter Einhaltung festgelegter CO₂- und Reichweitenkriterien.

Ja, die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Der Antrag wird über ein Online-Portal des Bundes gestellt, das voraussichtlich im Frühjahr freigeschaltet wird. Entscheidend ist das Datum der Zulassung.

Voraussichtlich werden für den Antrag der Kauf- oder Leasingvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Nachweise über Einkünfte oder Steuerbescheide benötigt. Die finalen Anforderungen werden mit dem Start des Online-Portals bekanntgegeben.

Erfüllt ein Antragsteller nicht die Förderkriterien, kann die Förderung ganz oder teilweise entfällt oder zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen vor Antragstellung sorgfältig zu prüfen.

¹Der dargestellte Preisvorteil dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.